Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Primex GmbH
Primex GmbH
Senefelder Straße 12
63456 Hanau
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: (+49) 6181 6716 0
Handelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 4385
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE113557735
Geschäftsführung: Dagmar Mohaupt, Dr. Wolfgang Bochtler
Stand: Mai 2026
Hinweis zum modularen Aufbau dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind modular aufgebaut. Sie enthalten allgemeine Regelungen, die für alle Vertragsbeziehungen mit der Primex GmbH gelten, sowie besondere Regelungen für einzelne Kundengruppen und Vertriebswege.
Teil 1 enthält Regelungen, die für alle Kunden gelten, unabhängig davon, ob der Vertrag über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, schriftlich, im Außendienst, im Projektgeschäft oder auf sonstigem Wege geschlossen wird.
Teil 2 enthält ergänzende und teilweise abweichende Sonderregelungen für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese Regelungen gelten insbesondere für das klassische Handelsgeschäft, das Projektgeschäft, Sonderanfertigungen, Produktion und Streckengeschäfte im unternehmerischen Verkehr.
Teil 3 enthält besondere Regelungen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie für Bestellungen über den Online-Shop. Soweit ein Unternehmer über den Online-Shop bestellt, gelten die verbraucherspezifischen Regelungen dieses Teils nicht; für ihn gelten ergänzend die Unternehmerregelungen in Teil 2.
Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Unternehmer, Verbraucher oder Online-Shop-Bestellungen gelten, ist dies in der jeweiligen Klausel entsprechend kenntlich gemacht. Allgemeine Regelungen gelten ergänzend, soweit für eine bestimmte Kundengruppe oder einen bestimmten Vertriebsweg keine speziellere Regelung besteht. Bei Widersprüchen zwischen allgemeinen Regelungen und besonderen Regelungen für eine bestimmte Kundengruppe oder einen bestimmten Vertriebsweg gehen die besonderen Regelungen vor.
Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Projektverträge, Leistungsverzeichnisse oder sonstige einzelvertragliche Abreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.
Teil 1 - Allgemeine Regelungen für alle Kunden und Vertriebswege
1.1 Geltungsbereich, Kundenkreis und Rangfolge
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsbeziehungen der Primex GmbH, Senefelder Str. 12, 63456 Hanau, Deutschland, gleich ob der Vertrag über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, schriftlich, im Außendienst, im Projektgeschäft oder auf sonstigem Wege geschlossen wird.
1.1.2 Die Primex GmbH beliefert überwiegend Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geschlossen werden, gelten zusätzlich und vorrangig die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
1.1.3 Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Projektverträge, Leistungsverzeichnisse oder Sonderabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Im Zweifel ist die Auftragsbestätigung der Primex GmbH maßgeblich.
1.1.4 Diese AGB gelten für Lieferungen innerhalb Deutschlands, in andere EU-Mitgliedstaaten und in Drittstaaten, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
1.2 Angebote, Vertragsschluss und Vertragsspeicherung
1.2.1 Produktdarstellungen, Kataloge, Preislisten, Websites, Online-Shop-Inhalte, Präsentationen, Muster, Renderings und sonstige Werbematerialien stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung oder Anfrage.
1.2.2 Eine Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, soweit sie nicht ausdrücklich unverbindlich erfolgt. Die Annahme durch die Primex GmbH erfolgt in Textform, durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Lieferung oder durch sonstige eindeutige Annahmeerklärung. Mit der Auftragsbestätigung werden die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden zugestellt. Für Bestellungen über den Online-Shop und für Verbraucher gelten die im jeweiligen Bestellprozess angegebenen Vertragsschlussmodalitäten vorrangig.
1.2.3 Für Inhalt und Umfang des Vertrages sind die Auftragsbestätigung bzw. bei Online-Shop-Bestellungen die Bestellbestätigung sowie die dort genannten Produkte, Mengen, Preise, Lieferbedingungen, technischen Spezifikationen und sonstigen Vertragsbestandteile maßgeblich.
1.2.4 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen, fremdsprachige Produktinformationen oder fremdsprachige Kommunikation dienen der Unterstützung. Im Fall von Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Verbraucherrecht nicht entgegensteht.
1.3 Preise, Umsatzsteuer, Zahlungsbedingungen und Bonität
1.3.1 Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands können zusätzliche Steuern, Zölle, Importabgaben, Bankgebühren, Wechselkurskosten oder sonstige länderspezifische Kosten entstehen. Diese trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und soweit gesetzlich zulässig.
1.3.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung oder im Online-Shop angegebenen Zahlungsarten und Zahlungsfristen.
1.3.3 Soweit bei Sonderanfertigungen, Projektaufträgen oder Erstbestellungen ein erhöhtes Beschaffungs-, Produktions- oder Ausfallrisiko besteht, ist die Primex GmbH berechtigt, eine angemessene Anzahlung, Abschlagszahlung oder Vorkasse zu verlangen; die Höhe bemisst sich nach dem Umfang der Vorleistungen und dem jeweiligen Risiko. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn die Zahlungspflicht und ihre Höhe vor Vertragsschluss klar und verständlich angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurden.
1.3.4 Die Primex GmbH kann Bonitätsprüfungen durchführen oder Informationen von Wirtschaftsauskunfteien einholen, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Kunde eingewilligt hat. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
1.4 Produktangaben, technische Angaben, Muster und Toleranzen
1.4.1 Produktangaben, Abbildungen, technische Daten, Licht- und Schallwerte sowie Maße dienen der Beschreibung und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform oder im Vertrag als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurden. Handelsübliche oder produktionstechnisch bedingte Abweichungen bei Farbe, Oberflächenstruktur, LED-Farbtemperatur, Helligkeit, Lichtwirkung, akustischen Kennwerten, Maßhaltigkeit oder Materialchargen stellen nur dann keinen Mangel dar, wenn sie die vertraglich vorausgesetzte, objektive Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Mängelrechte unberührt.
1.4.2 Technische Änderungen, Weiterentwicklungen, Konstruktionsänderungen und produktionsbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit verletzen.
1.5 Sonderanfertigungen, kundenspezifische Produkte und Freigaben
1.5.1 Sonderanfertigungen sind insbesondere Waren, die nach Kundenvorgaben, individuellen Maßen, Formen, Farben, Materialien, Oberflächen, technischen Spezifikationen, Druckdaten, Motiven, Logos, Dateien oder sonstigen kundenspezifischen Vorgaben hergestellt, zugeschnitten, bedruckt, konfiguriert oder angepasst werden.
1.5.2 Mit der Freigabe von Zeichnungen, Druckdaten, Layouts, Maßangaben oder technischen Spezifikationen bestätigt der Kunde deren inhaltliche Richtigkeit und Eignung für den vorgesehenen Zweck, soweit nicht ausdrücklich ein gesonderter Prüfauftrag der Primex GmbH vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Verbraucher vor Erteilung der Freigabe klar auf die Bedeutung der Freigabe hingewiesen wurde und zwingende gesetzliche Rechte unberührt bleiben.
1.6 Kundendaten, Druckdaten, Inhalte und Rechte Dritter
1.6.1 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, technische Brauchbarkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Dateien, Druckdaten, Logos, Motive, Maße, Texte und sonstigen Materialien verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung dieser Inhalte im Rahmen des Vertrages zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt.
1.6.2 Der Kunde ist verpflichtet, von den an die Primex GmbH übermittelten Dateien, Druckdaten, Logos, Texten, Motiven, technischen Vorgaben und sonstigen digitalen Inhalten eigene Sicherungskopien vorzuhalten. Die Primex GmbH schuldet keine dauerhafte Archivierung solcher Kundendaten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Haftung der Primex GmbH bleibt nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB unberührt.
1.6.3 Die Primex GmbH ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte vor Auftragsausführung inhaltlich oder rechtlich zu prüfen.
1.6.4 Die Primex GmbH kann Aufträge ablehnen oder die Bearbeitung aussetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, Rechteverletzungen, Exportverbote oder sonstige rechtliche Hindernisse bestehen. Ist der Vertrag bereits zustande gekommen, kann die Primex GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn die Fortsetzung für die Primex GmbH unzumutbar ist.
1.7 Lieferung, Teillieferungen, Versand und internationale Lieferungen
1.7.1 Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands, innerhalb der Europäischen Union und international nach Vereinbarung sowie vorbehaltlich export-, zoll-, sanktions- und produktsicherheitsrechtlicher Beschränkungen.
1.7.2 Lieferfristen beginnen frühestens nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details, Eingang erforderlicher Unterlagen, Freigaben und vereinbarter Vorauszahlungen sowie nach Auftragsbestätigung.
1.7.3 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Unverbindliche Lieferangaben dienen der Orientierung.
1.7.4 Vom Kunden veranlasste und zu vertretende Änderungswünsche, fehlende Mitwirkung, verspätete Freigaben oder nachträgliche Projektänderungen können Lieferzeiten und Preise angemessen beeinflussen.
1.7.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante (d. h. ebenerdig vor der angegebenen Lieferadresse; ein Transport in das Gebäude oder eine bestimmte Etage ist nicht geschuldet). Der Kunde stellt sicher, dass die Anlieferung am vereinbarten Ort ohne besondere Hindernisse möglich ist; etwaige Mehrkosten aufgrund erschwerter Anlieferung, fehlender Zufahrt oder nicht ordnungsgemäßer Annahmemöglichkeit trägt der Kunde, soweit die Primex GmbH dies nicht zu vertreten hat. Montage, Einbringung, Installation, Anschluss, Verkabelung oder Aufbau sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Bei Speditionslieferungen kann sich das beauftragte Speditionsunternehmen zur Vereinbarung eines Liefertermins mit dem Kunden in Verbindung setzen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Verbraucher vor Vertragsschluss klar über die Lieferbedingungen und etwaige zusätzliche Kosten informiert wurde oder die Mehrkosten auf Umständen beruhen, die der Verbraucher nach Vertragsschluss zu vertreten hat.
1.8 Selbstbelieferung, höhere Gewalt und Lieferverzögerungen
1.8.1 Liefer- und Leistungspflichten stehen unter dem Vorbehalt, dass die Primex GmbH selbst ordnungsgemäß und rechtzeitig beliefert wird, soweit ein kongruentes Deckungsgeschäft besteht und die Nichtbelieferung von der Primex GmbH nicht zu vertreten ist. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere Rücktritts- und Erstattungsansprüche, nicht eingeschränkt werden.
1.8.2 Bei Ereignissen höherer Gewalt oder unverschuldeter Selbstbelieferungsstörung verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, soweit gesetzlich zulässig; bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend vergütet. Hierzu zählen insbesondere Lieferkettenstörungen, Rohstoffmangel, Transport- und Zollverzögerungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Energieengpässe, Cyberangriffe, IT-Ausfälle, Pandemien, Krieg, Sanktionen, Naturereignisse, Feuer oder vergleichbare Ereignisse.
1.8.3 Die Primex GmbH informiert den Kunden unverzüglich über wesentliche Verzögerungen und deren voraussichtliche Auswirkungen.
1.8.4 Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
1.9 Eigentumsvorbehalt
1.9.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum der Primex GmbH.
1.9.2 Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügungen zugunsten Dritter sind unzulässig, solange Eigentumsvorbehalt besteht. Bei Zugriffen Dritter ist die Primex GmbH unverzüglich zu informieren.
1.10 Geistiges Eigentum, Unterlagen und Vertraulichkeit
1.10.1 An Angeboten, Konzepten, Zeichnungen, Visualisierungen, Renderings, technischen Unterlagen, Planungen, Dokumentationen, Dateien, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Primex GmbH sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor.
1.10.2 Unterlagen, Konzepte und technische Dokumentationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der Primex GmbH zulässig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
1.11 Mängelrechte / Gewährleistung
1.11.1 Mängelansprüche bestehen nicht für Schäden oder Abweichungen, die nach Gefahrübergang auf unsachgemäße Verwendung, ungeeignete Lagerung, unsachgemäße Montage durch den Kunden oder Dritte, spätere nicht abgestimmte Änderungen oder vom Kunden vorgegebene, technisch ungeeignete Spezifikationen zurückzuführen sind, soweit die Primex GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzliche Beweislastregelungen, unberührt.
1.12 Technische Beratung, Planung und Projektverantwortung
1.12.1 Technische Empfehlungen, Produktinformationen, Planungsunterstützung, Lichtberechnungen, Visualisierungen, Simulationen, Renderings oder sonstige beratende Leistungen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen. Soweit eine gesonderte Planungs- oder Beratungsleistung ausdrücklich vereinbart ist, richtet sich deren Umfang nach der jeweiligen Vereinbarung.
1.13 Haftung
1.13.1 Die Primex GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
1.13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Primex GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit sie in diesen AGB wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig sind. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
1.13.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Beauftragter der Primex GmbH.
1.14 Datenschutz
1.14.1 Die Primex GmbH verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der gesonderten Datenschutzerklärung.
1.14.2 Informationen zu Bonitätsprüfung, Zahlungsdienstleistern, Versanddienstleistern, Kontaktformularen, Kundenkonto, Newsletter, Cookies und Tracking sind in der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls im Cookie-/Consent-Banner bereitzustellen.
1.15 Exportkontrolle, Sanktionen, Zoll und Produktsicherheit
1.15.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen vorbehaltlich anwendbarer Exportkontroll-, Sanktions-, Zoll-, Embargo- und Produktsicherheitsvorschriften.
1.15.2 Verzögerungen aufgrund erforderlicher exportrechtlicher Prüfungen, Genehmigungen, Zollabfertigungen oder behördlicher Maßnahmen verlängern Lieferfristen angemessen, soweit die Primex GmbH die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
1.16 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
1.16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
1.16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil 2 - Besondere Regelungen für Unternehmer / B2B-Kunden
2.1 Geltungsbereich, Kundenkreis und Rangfolge
2.1.1 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass die Primex GmbH erneut auf sie hinweisen muss.
2.1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Primex GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Primex GmbH in Kenntnis solcher Bedingungen liefert oder leistet.
2.2 Angebote, Vertragsschluss und Vertragsspeicherung
2.2.1 Der Unternehmer hat die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere Maße, Mengen, Ausführungen, technische Spezifikationen, Lieferbedingungen und Preise, zu prüfen und offensichtliche Abweichungen spätestens innerhalb von 48 Stunden in Textform mitzuteilen. Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung, gilt die Auftragsbestätigung als genehmigt, soweit kein zwingendes Recht entgegensteht.
2.3 Preise, Umsatzsteuer, Zahlungsbedingungen und Bonität
2.3.1 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackung, Versand, Versicherung, Zölle, Einfuhrabgaben und sonstiger länderspezifischer Abgaben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.3.2 Im Zahlungsverzug kann die Primex GmbH weitere Lieferungen oder Leistungen zurückhalten, laufende Produktionen aussetzen, nur gegen Vorkasse liefern, gesetzliche Verzugszinsen und Verzugsschäden geltend machen und offene Forderungen fällig stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
2.3.3 Der Unternehmer kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Primex GmbH anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
2.4 Produktangaben, technische Angaben, Muster und Toleranzen
2.4.1 Der Unternehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung der Produkte für den vorgesehenen technischen, baulichen, statischen, elektrischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Einsatzzweck zu prüfen oder prüfen zu lassen.
2.5 Sonderanfertigungen, kundenspezifische Produkte und Freigaben
2.5.1 Bei Sonderanfertigungen sind Rückgabe, Umtausch oder Stornierung nach Produktionsfreigabe ausgeschlossen, sofern die Primex GmbH nicht ausdrücklich zustimmt oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
2.5.2 Mehrkosten und Verzögerungen aufgrund nachträglicher Änderungen, fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben oder fehlerhafter Kundendaten trägt der Unternehmer, soweit die Primex GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat.
2.6 Kundendaten, Druckdaten, Inhalte und Rechte Dritter
2.6.1 Der Unternehmer stellt die Primex GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach Ziffer 1.6 entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
2.7 Lieferung, Teillieferungen, Versand und internationale Lieferungen
2.7.1 Die Primex GmbH ist zu Teillieferungen und Teilrechnungen berechtigt, soweit dies dem Unternehmer zumutbar ist.
2.7.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung im unternehmerischen Verkehr ab Lager der Primex GmbH (FCA Primex GmbH, Hanau, Incoterms® 2020). Für internationale Lieferungen gelten die bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarten Incoterms gemäß den separaten Lieferbedingungen der Primex GmbH (Incoterms-Dokument); wird keine Incoterms-Vereinbarung getroffen, gelten die gesetzlichen Vorschriften bzw. die jeweils im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbedingungen.
2.8 Selbstbelieferung, höhere Gewalt und Lieferverzögerungen
2.8.1 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt oder eine unverschuldete Selbstbelieferungsstörung länger als sechs Wochen an oder wird die Vertragserfüllung wesentlich erschwert oder unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, soweit gesetzlich zulässig. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
2.9 Gefahrübergang und Transportschäden
2.9.1 Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichend vereinbarten Incoterms-Klausel (z. B. CPT, DAP) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder sonstigen Transportdienstleister auf den Unternehmer über.
2.9.2 Erkennbare Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden, in Textform idealerweise mit Bildmaterial anzuzeigen. Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt.
2.10 Eigentumsvorbehalt
2.10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Käufer bestehenden Forderungen, einschließlich Saldoforderungen aus laufender Geschäftsbeziehung, Eigentum der Primex GmbH.
2.10.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt jedoch bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe der offenen Forderungen sicherungshalber an die Primex GmbH ab. Die Primex GmbH nimmt die Abtretung an.
2.10.3 Verarbeitet oder verbindet der Käufer die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, so erwirbt die Primex GmbH Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Sachen; die Rechte und Pflichten der Parteien richten sich insoweit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.11 Geistiges Eigentum, Unterlagen und Vertraulichkeit
2.11.1 Der Unternehmer behandelt sämtliche nicht allgemein bekannten technischen, kaufmännischen und projektbezogenen Informationen vertraulich. Bei schuldhafter unbefugter Nutzung oder Weitergabe kann die Primex GmbH Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
2.12 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer / Rücknahmen und Stornierungen
2.12.1 Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Rücknahmen, Stornierungen oder Kulanzregelungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2.13 Mängelrechte / Gewährleistung
2.13.1 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit keine längere zwingende Frist gilt. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Die gesetzlichen Vorschriften zum Rückgriff (§§ 445a, 445b, 478 BGB) bleiben unberührt.
2.13.2 Gebrauchte Waren werden gegenüber Unternehmern unter Ausschluss der Mängelhaftung verkauft, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantien oder zwingender Produkthaftung.
2.13.3 Die Primex GmbH leistet bei berechtigten Mängeln zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte.
2.14 Technische Beratung, Planung und Projektverantwortung
2.14.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet die Primex GmbH keine eigenständige Architektur-, Statik-, Genehmigungs-, Montage-, Fachplanungs- oder Projekterfolgsverantwortung. Der Unternehmer bleibt verantwortlich für die Prüfung der baulichen, statischen, elektrischen, technischen, rechtlichen und funktionalen Eignung der Produkte sowie für erforderliche Genehmigungen, Ausschreibungen, Montageplanung, bauseitige Voraussetzungen und Kompatibilität mit Fremdsystemen.
2.15 Haftung
2.15.1 Gegenüber Unternehmern haftet die Primex GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer regelmäßig vertrauen darf.
2.15.2 Im Übrigen ist die Haftung der Primex GmbH gegenüber Unternehmern für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere Ansprüche wegen mittelbarer Schäden, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Nutzungsausfall, Datenverlust, Finanzierungskosten und Reputationsschäden.
2.15.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
2.16 Exportkontrolle, Sanktionen, Zoll und Produktsicherheit
2.16.1 Der Unternehmer verpflichtet sich, Produkte nicht in Länder, an Personen, Organisationen oder für Zwecke weiterzuverkaufen, zu liefern oder zu verwenden, soweit dies gegen Exportkontroll-, Sanktions- oder Embargovorschriften verstößt.
2.17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
2.17.1 Für sämtliche Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Primex GmbH, Hanau. Die Primex GmbH kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Teil 3 - Besondere Regelungen für Verbraucher und für Bestellungen über den Online-Shop
3.1 Geltungsbereich, Kundenkreis und Rangfolge
3.1.1 Gegenüber Verbrauchern werden diese AGB nur Vertragsbestandteil, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise auf sie hingewiesen wurde, die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte und ihrer Geltung zugestimmt hat.
3.1.2 Die Regelungen dieses Teils gelten für Verbraucher sowie, soweit ausdrücklich auf den Online-Shop bezogen, für Bestellungen über den Online-Shop. Soweit ein Unternehmer über den Online-Shop bestellt, gelten die verbraucherspezifischen Regelungen dieses Teils nicht; für ihn gelten ergänzend die Unternehmerregelungen in Teil 2.
3.2 Online-Shop-Bestellprozess, Vertragsschluss und Vertragsspeicherung
3.2.1 Im Online-Shop kann der Kunde die ausgewählten Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Abgabe der verbindlichen Bestellung jederzeit über die im Bestellablauf vorgesehenen Korrekturhilfen prüfen und ändern. Erst durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
3.2.2 Bei Bestellungen über den Online-Shop nimmt die Primex GmbH das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung an, insbesondere durch ausdrückliche Bestellannahme- oder Versandbestätigung, Auslieferung der Ware oder durch Durchführung der Zahlungstransaktion durch den ausgewählten Zahlungsdienstleister, sofern hierin nach den Umständen eindeutig eine Annahmeerklärung liegt. Die automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt selbst keine Annahmeerklärung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
3.2.3 Verbraucher werden gebeten, die Bestell- oder Auftragsbestätigung zeitnah zu prüfen und erkennbare Fehler mitzuteilen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.
3.2.4 Der Vertragstext einschließlich Bestelldaten und AGB wird nach Maßgabe der technischen Shop-Funktionen gespeichert und dem Kunden per E-Mail oder in anderer dauerhafter Form übermittelt. Soweit der Online-Shop ein Kundenkonto bereitstellt, kann der Kunde seine Bestellungen und Vertragsdaten dort einsehen. Unabhängig davon erhält der Kunde die Bestelldaten und diese AGB nach Vertragsschluss in Textform, insbesondere per E-Mail. Die jeweils aktuelle AGB-Fassung ist auf der Website abrufbar.
3.2.5 Die für den Vertragsschluss im Online-Shop zur Verfügung stehende Vertragssprache ist Deutsch. Weitere Vertragssprachen gelten nur, wenn sie im Online-Shop ausdrücklich angeboten werden. Im Fall von Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Verbraucherrecht nicht entgegensteht.
3.3 Preise, Zahlungsarten, Zahlungsdienstleister und Bonität
3.3.1 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preisangaben inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der vor Abgabe der Bestellung ausgewiesenen Versandkosten.
3.3.2 Im Online-Shop stehen die im Bestellprozess angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung, insbesondere Vorkasse, Kreditkarte, PayPal und Klarna-Zahlungsarten, soweit diese jeweils angeboten werden. Bei Einschaltung externer Zahlungsdienstleister gelten ergänzend deren Nutzungs- und Zahlungsbedingungen, auf die der Kunde im Bestellprozess hingewiesen wird. Einzelne Zahlungsarten, insbesondere Kauf auf Rechnung oder Ratenkauf über Klarna, können eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung voraussetzen und nur bestimmten Kundengruppen, insbesondere Verbrauchern, zur Verfügung stehen.
3.3.3 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Zahlungsdienstleister, insbesondere im Zusammenhang mit Bonitätsprüfungen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den im Bestellprozess bereitgestellten Hinweisen.
3.3.4 Gegenüber Verbrauchern gelten im Zahlungsverzug die gesetzlichen Vorschriften. Liefer- oder Leistungspflichten dürfen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Rechte zurückbehalten werden.
3.4 Produktangaben, technische Angaben, Muster und Toleranzen
3.4.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regeln zur vereinbarten und objektiven Beschaffenheit der Ware. Verbraucherrechte bei Mängeln bleiben unberührt.
3.5 Sonderanfertigungen, kundenspezifische Produkte und Freigaben
3.5.1 Bei Sonderanfertigungen und kundenspezifischen Produkten können Widerrufsrechte nach Maßgabe von Ziffer 3.11 ausgeschlossen sein. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
3.5.2 Gegenüber Verbrauchern werden Mehrkosten aufgrund nachträglicher Änderungswünsche nur berechnet, wenn hierüber vor Ausführung der Änderung eine klare Vereinbarung getroffen wurde.
3.6 Kundendaten, Druckdaten, Inhalte und Rechte Dritter
3.6.1 Verbraucher haften nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn sie schuldhaft rechtswidrige Inhalte oder Dateien bereitstellen.
3.7 Lieferung, Teillieferungen, Versand, Packstationen und internationale Lieferungen
3.7.1 Die jeweils verfügbaren Lieferländer, Lieferzeiten und Versandarten ergeben sich aus dem Online-Shop oder aus der individuellen Vereinbarung. Lieferungen in weitere Länder oder abweichende Versandarten erfolgen nur, wenn sie im Online-Shop angeboten oder individuell vereinbart werden.
3.7.2 Teillieferungen erfolgen gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie zumutbar sind; zusätzliche Versandkosten entstehen dem Verbraucher hierdurch nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
3.7.3 Die Lieferung erfolgt im Versandweg an die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse. Eine Selbstabholung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich angeboten oder vereinbart wird. Lieferungen an Packstationen erfolgen nicht, sofern im Bestellprozess nichts anderes angegeben ist.
3.7.4 Ergänzend zu diesen AGB gelten die im Online-Shop veröffentlichten Versandbedingungen, die insbesondere Lieferzeiten, Versandkosten, Versandarten (Paket/Spedition), Lieferung frei Bordsteinkante und Hinweise zu Transportschäden konkretisieren. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Liefer- und Gefahrübertragungsregeln unabhängig von Incoterms, soweit zwingendes Verbraucherrecht Anwendung findet.
3.8 Selbstbelieferung, höhere Gewalt und Lieferverzögerungen
3.8.1 Gegenüber Verbrauchern bestehen Rücktritts- und Schadensersatzrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
3.9 Gefahrübergang und Transportschäden
3.9.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person über. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher den Transporteur selbst beauftragt hat, ohne dass die Primex GmbH diesen benannt hat.
3.9.2 Verbraucher werden gebeten, erkennbare Transportschäden möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit Ansprüche gegenüber Transportdienstleistern gesichert werden können. Die Versäumung dieser Bitte hat keine Auswirkungen auf gesetzliche Gewährleistungsrechte.
3.10 Geistiges Eigentum, Unterlagen und Vertraulichkeit
3.10.1 Verbraucher haben Unterlagen und Informationen nur nach den gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks zu nutzen.
3.11 Widerrufsrecht für Verbraucher
3.11.1 Verbrauchern steht bei widerrufsfähigen Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu.
3.11.2 Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular müssen dem Verbraucher vor Vertragsschluss in klarer und verständlicher Form sowie nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
3.11.3 Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies kann insbesondere bei individuell konfigurierten Maßen, Druckdaten, zugeschnittenen Textilspannrahmen, spezifischen Lichtkomponenten, akustischen Sonderlösungen oder kundenspezifischen Material- bzw. Farbauswahlen der Fall sein, sofern die konkrete Ware aufgrund der Kundenvorgaben individuell hergestellt oder angepasst wird. Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung wird der Verbraucher im Online-Bestellprozess ausdrücklich auf den Widerrufsausschluss hingewiesen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
3.12 Mängelrechte, Garantien und Kundendienst
3.12.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Diese AGB beschränken keine zwingenden Verbraucherrechte.
3.12.2 Soweit diese AGB-Ausschlüsse für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Lagerung, fehlerhafte Montage, natürliche Abnutzung, nicht freigegebene Änderungen, fehlerhafte Kundenvorgaben oder ungeeignete Einsatzbedingungen enthalten, gelten diese gegenüber Verbrauchern nur, wenn der Schaden tatsächlich hierauf zurückzuführen ist und zwingende gesetzliche Rechte nicht eingeschränkt werden.
3.12.3 Informationen zu etwaigen zusätzlichen Garantien und deren Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, aus besonderen Garantiebedingungen oder aus den Angaben im Online-Shop. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt. Der Kundendienst ist zu den im Online-Shop angegebenen Servicezeiten erreichbar.
3.13 Technische Beratung, Planung und Projektverantwortung
3.13.1 Gegenüber Verbrauchern haftet die Primex GmbH für Beratungsfehler nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit eine Beratung geschuldet war und Pflichtverletzungen von der Primex GmbH zu vertreten sind.
3.14 Haftung
3.14.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Diese AGB beschränken keine zwingenden Verbraucherrechte.
3.15 Exportkontrolle, Sanktionen, Zoll und Produktsicherheit
3.15.1 Lieferungen an Verbraucher erfolgen nur in Länder, die im Online-Shop auswählbar sind oder individuell vereinbart wurden. Gesetzliche Lieferbeschränkungen, Exportkontroll-, Sanktions-, Zoll- und Produktsicherheitsvorschriften bleiben vorbehalten. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
3.16 Trusted Shops Käuferschutz
3.16.1 Soweit im Online-Shop ein gültig zertifizierter Käuferschutz über Trusted Shops aktiv ist, kann der Kunde diesen nach Maßgabe der jeweils geltenden Trusted-Shops-Käuferschutzbedingungen nutzen. Einzelheiten und der aktuelle Zertifizierungsstatus ergeben sich aus den im Shop eingebundenen Informationen (Trustbadge) und den dort verlinkten Bedingungen.
3.17 Verbraucherstreitbeilegung
3.17.1 Die Primex GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
3.18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
3.18.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


